BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

  1. Reservierungen & Zahlungen

1.1. Reservierungen können vorgenommen werden durch Kontaktaufnahme mit Kri Kri Steinbock Privatunternehmen(im Folgenden "Unternehmen" genannt) Ihrer Buchungsstelle.

1.2. Die Jagden werden erst nach Eingang der Anzahlung des Jagdpreises (Trophäe(n)) bei dem internationalen Jagdvermittler gebucht und bestätigt. Diese Anzahlung ist innerhalb von drei (3) Tagen nach der Reservierung fällig. Es gibt keinen verbindlichen Vertrag, bevor die Anzahlung nicht geleistet wurde. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig überwiesen, kann dies dazu führen, dass der bestätigte Platz/die bestätigten Termine automatisch freigegeben werden und die Reservierung möglicherweise nicht erneut vorgenommen werden kann. Wenn das Unternehmen Ihnen den Erhalt der Anzahlung schriftlich bestätigt, gilt dies als Annahme und Bestätigung der Reservierung.

1.3. Der Restbetrag ist bis 90 Tage vor Ihrer Ankunft für Ihre Jagd fällig. Die Jagd beginnt, wenn der Saldo wie oben erwähnt bezahlt wird.

  1. Stornierungen und Erstattungen

2.1. Jede Stornierung einer Reservierung muss schriftlich erfolgen und ist erst dann wirksam, wenn sie von der Gesellschaft bestätigt wurde Stornogebühren werden unter den folgenden Umständen erhoben:

(I) Bei einer Stornierung 181 Tage vor Jagdbeginn wird die gesamte Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2500 € pro Jagdgast zurückerstattet.

(II) Bei einer Stornierung 180 bis 91 Tage vor Beginn der Safari wird die gesamte Anzahlung einbehalten.

(III) Bei einer Stornierung von 90 Tagen oder weniger verfällt der gesamte Safaripreis.

(IV) Die Übertragung der Jagd auf das folgende Jahr liegt im Ermessen des Unternehmens.

2.2. Wenn Sie nicht erscheinen, ist das Unternehmen berechtigt, Ihre Reservierung als storniert zu betrachten, ohne das Unternehmen davon in Kenntnis gesetzt zu haben, und es gelten die Bestimmungen von Absatz 2.1 (iii). Auch die Übertragung auf das folgende Jahr liegt im Ermessen des Unternehmens.

2.3. Jeder Antrag auf Änderung Ihrer Reservierung muss schriftlich erfolgen, und die Zustimmung des Unternehmens dazu liegt in seinem alleinigen Ermessen. Wenn das Unternehmen zustimmt, Ihre Reservierung wie gewünscht zu ändern, behält es sich das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr zu erheben, die Ihnen schriftlich mitgeteilt wird und die spätestens 7 Tage nach einer solchen Mitteilung zu zahlen ist.

  • Es werden keine Rückerstattungen gewährt (1) für verlorene Reisezeit oder den Austausch von Einrichtungen, Gebieten, Jägern, Camps und Terminen, (2) für Reiserouten, die nach der Abreise geändert werden, (3) für Umstände, die sich der Kontrolle des Unternehmens entziehen und die es erforderlich machen, alternative Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit und/oder die weitere Teilnahme und den Genuss Ihrer Safari zu gewährleisten. (4) Wenn Sie nicht zu Unterkünften, Dienstleistungen, Besichtigungen oder Reiseabschnitten erscheinen, ohne das Unternehmen zu benachrichtigen, oder (5) wenn Sie Ihre Safari verlassen, nachdem sie begonnen hat, und geplante Besichtigungen, Aktivitäten oder Unterkünfte versäumen.
  • Eine Anzahlung und ein unterzeichneter Vertrag sind erforderlich, um die Reservierung zu bestätigen. Der Restbetrag ist 90 Tage vor Jagdbeginn auf Rechnung zu zahlen. Nach Beginn der Jagd erfolgt keine Rückerstattung mehr. Die Jagd gilt so lange, bis eine Trophäe erlegt oder verwundet wurde, oder bis zwei vernünftige Chancen verpasst oder übergangen wurden.
  1. Risiken

3.1. Das Unternehmen macht Sie darauf aufmerksam, dass die Teilnahme an der vom Unternehmen verkauften Art von Reisen mit bestimmten Risiken verbunden ist und dass Sie diese auf eigene Gefahr akzeptieren.

3.2. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, sich vor der Abreise ärztlich beraten zu lassen, ob Sie fit genug sind, um die gebuchte Reise anzutreten. Das Unternehmen haftet nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Todesfälle, die Sie während eines vom Unternehmen verkauften Programms erleiden und die nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner leitenden Angestellten, Angestellten, bevollmächtigten Vertreter oder Agenten zurückzuführen sind, egal welcher Art.

  1. Höhere Gewalt

4.1. "Höhere Gewalt" bedeutet in Bezug auf das Unternehmen alle Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer oder Unfall, Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufruhr, zivile Unruhen oder Requisition, Krankheit, Quarantäne, behördliche Eingriffe, Wetterbedingungen oder andere unerwünschte Ereignisse).

4.2. Wenn das Unternehmen von "Höherer Gewalt" betroffen ist, wird es Sie unverzüglich über die Art und das Ausmaß dieser Gewalt informieren.

4.3. Das Unternehmen gilt nicht als Verstoß gegen diese Bedingungen oder ist Ihnen gegenüber anderweitig haftbar, wenn sich die Erfüllung einer seiner Verpflichtungen verzögert oder nicht erfüllt wird, sofern eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung auf "höhere Gewalt" zurückzuführen ist.

  1. Versicherung

Das Unternehmen empfiehlt Ihnen dringend, die folgenden Versicherungen abzuschließen, die im Handel erhältlich sind und nicht von uns angeboten werden. Unfalltod und Invalidität, große medizinische Leistungen, medizinische Notfallevakuierung, Verlust von persönlichen Gegenständen, Reiserücktritt.

  1. Einfuhrgenehmigungen und Trophäenversand

Der Versand von Trophäen aus einigen Ländern kann aufgrund lokaler Vorschriften 3 bis 15 Monate dauern. Der Kunde ist voll verantwortlich für die Beschaffung der notwendigen Einfuhrgenehmigung für sein Land und die Zahlung der Kosten für den Transport und alle Steuern im Zusammenhang mit dem Transport der Trophäen.

  1. Bedingungen und Konditionen

Diese Bedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Unternehmen und Ihnen, unter vollständigem Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen. Die Bedingungen dürfen von Mitarbeitern, bevollmächtigten Vertretern oder Agenten des Unternehmens nicht geändert werden, es sei denn, ein bevollmächtigter Angestellter des Unternehmens hat dies schriftlich bestätigt. Alle Entscheidungen und Angelegenheiten, die dem Ermessen des Unternehmens unterliegen, werden vom Unternehmen durch einen bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens getroffen.

  1. Reisegepäck

Für den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust des Gepäcks sind Sie oder der Beförderer verantwortlich.

  1. Reisedokumente und Impfungen

Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Pässe, Visa, Reisegenehmigungen, Gesundheitszeugnisse, Impfungen, internationale Führerscheine oder andere für die Reise erforderliche Dokumente beschafft werden und in Ordnung sind. Es liegt in Ihrer Verantwortung, für alle zusätzlichen Kosten aufzukommen, die entweder Ihnen selbst (oder dem Unternehmen in Ihrem Namen) aufgrund der Nichterfüllung dieser Anforderungen entstehen.

  1. Besondere Anfragen

Sie müssen das Unternehmen schriftlich über alle Sonderwünsche, z.B. Diät oder Einrichtung, informieren, wenn Sie Ihre Reservierung bei dem Unternehmen einreichen. Das Unternehmen wird solche Wünsche nach Möglichkeit erfüllen.

  1. Vertraulichkeit

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Kunde, dass er sich verpflichtet, alle Geschäftsgeheimnisse der Firma Kri Kri Steinbock Privat und ihrer Partner, die ihm im Zusammenhang mit der Jagd aus diesem mit der Firma abgeschlossenen Vertrag bekannt geworden sind, für die Dauer des Vertragsverhältnisses und bis zu 5 Jahre nach dessen Beendigung zu schützen und nicht zu verbreiten. Geschäftsgeheimnisse im Sinne dieses Punktes sind alle Informationen, Tatsachen oder Umstände in Bezug auf: Jagdgebiete, Hotels, Jagdhäuser und Jagdführer, Preise und Jagdorganisation im Zusammenhang mit der Jagd; die Durchführung der Jagdreise in all ihren Phasen und Etappen; andere Kunden und Jagdgebiete, deren Angestellte sowie Angestellte von Kri Kri ibex GmbH, eventuelle Subunternehmer, Preise und andere Bedingungen dieses Vertrages, sowie die Förderung und/oder Werbung eines der Partner der an der Safari/Jagd beteiligten Unternehmen oder Subunternehmer gegenüber Dritten.

  1. Informationen in der Broschüre und auf der Website

Alle in der Broschüre und auf der Website des Unternehmens enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Drucklegung korrekt, aber das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese zu ändern. Die in der Broschüre wiedergegebenen Fotos und Informationen stellen typische Szenen und Details zu den einzelnen Reisezielen dar, die jedoch nicht unbedingt während des Besuchs des jeweiligen Reiseziels gesehen oder erlebt werden können.

  1. Fotografie

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ohne weitere Ankündigung Fotografien oder Filme, die während der Reise von unseren Mitarbeitern aufgenommen wurden, für allgemeine Zwecke zu verwenden, ohne dass eine Vergütung oder Erlaubnis erforderlich ist. Wenn ein Kunde dem Unternehmen eigene Fotos zur Verfügung stellt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese Fotos zu verwenden. Das Unternehmen wird dem Kunden die während der Jagd gemachten Filme und Fotos kostenlos zur Verfügung stellen.

  1. Rechtsstreitigkeiten

Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde haben, müssen Sie diese unverzüglich dem örtlichen Vertreter oder Agenten des Unternehmens vorlegen, der versuchen wird, die Situation zu lösen.

  1. Zustimmung

Die Zahlung der Anzahlung oder einer anderen Teilzahlung für eine Reservierung auf einer Safari stellt die Zustimmung zu allen Bestimmungen der Bedingungen und allgemeinen Informationen auf der Website des Unternehmens, der Broschüre oder der Preisliste dar. Die Bedingungen, unter denen Sie zustimmen, diese Safaris zu nehmen, können nicht geändert oder ergänzt werden, außer in schriftlicher Form, die von einem bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet ist.

  1. Bedingungen für die Buchung

Sie müssen immer die Anweisungen der Vertreter des Unternehmens befolgen. Kein Kunde wird angenommen oder darf eine Safari fortsetzen, wenn sein geistiger oder körperlicher Zustand nach Meinung eines Vertreters des Unternehmens so ist, dass er nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, oder sich für andere Kunden unangenehm macht oder eine Gefahr für sich selbst oder andere Kunden darstellt, und das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die Kosten solcher Personen, die aus diesem Grund von der Safari ausgeschlossen sind.

  1. Bekanntmachung der Vollstreckbarkeit

Bitte denken Sie daran: Wenn Sie Reisen und jagdbezogene Dienstleistungen mit dem Unternehmen buchen, gehen Sie eine verbindliche Vereinbarung ein, die voraussetzt, dass Sie alle Bedingungen und Konditionen, wie sie in der Broschüre, auf der Website und in der Preisliste des Unternehmens angegeben sind, vollständig verstanden haben.

HINWEIS: Alle Trophäen und Tagesgebühren, Jagd, Bedingungen und Konditionen können ohne Vorankündigung von der Wildtierbehörde des Landes, das Sie gebucht haben, geändert werden und das Unternehmen ist nicht verantwortlich für diese Art von Änderungen und der Kunde akzeptiert, mögliche zusätzliche Gebühren oder staatliche Steuererhöhungen für mehr als 5% im Vergleich zur vorherigen Jagdsaison zu zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird.

Jagdbestimmungen

Sapientza-Insel 2021-2022

Heraklion, September 23, 2021
Im Auftrag des Koordinators
Dezentralisierte Verwaltung
Der stellvertretende Generaldirektor
Raumordnungs- und Umweltpolitik
CHARIKLIA KARGIOLAKI
Ι
Nr. 166635
(2)
Genehmigung des Jagdprogramms der
des Jagdgebiets (EKP) der Insel
Pintzas Methoni, für die Jagdsaison
2021- 2022.
DER KOORDINATOR
DEZENTRALISIERTE VERWALTUNG
PELOPONNES, WESTGRIECHENLAND
UND IONISCH
In Anbetracht dessen:
1. Artikel 1 des Gesetzes 2647/1998 "Übertragung von
in den Regionen und der lokalen Verwaltung und andere
Bestimmungen" (AD237).
2. Gesetz 3852/2010 "Neue Architektur der lokalen Verwaltung
und Dezentralisierte Verwaltung - Programm
Kallikrates "(AD87).
3. Das p.d. 139/2010 "Organisation der dezentralisierten
Verwaltung, Peloponnes, Westgriechenland und Ionisches Meer "
(AD 232).
4. Artikel 28 und 28A des Gesetzes 4325/2015 "Demokratie-
Management - Kampf gegen die Bürokratie
und E-Government. Berichtigung von Ungerechtigkeiten
und andere Bestimmungen" (AD 47).
5. Die Nr. 15870 / 15-5-2017 Entscheidung des Ministers
"Ernennung von Nikolaos Papatheodos-
Angelakis als Koordinator der dezentralen
Verwaltung des Peloponnes, Westgriechenlands und des Ionischen Meeres "
(ΥΟΔΔ 250).
6. Die Nr. 141194 / 23-6-2017 Entscheidung des
der dezentralisierten Verwaltung des Peloponnes,
Westgriechenland und das Ionische Meer "Übertragung von Rechten
Unterschrift "Im Auftrag des Koordinators" an den Vorgesetzten
der Generaldirektion Forstwirtschaft und ländliche Angelegenheiten
sowie an die Leiter der Dienststellen
Generaldirektion für Wälder und landwirtschaftliche Angelegenheiten
der dezentralen Verwaltung des Peloponnes, West
Von Griechenland und dem Ionischen Meer "(ΒΔ 2262).
7. Artikel 253 und 254 des N.D. 86/1969 "Peri Dasi-
Kodex "in der durch die Artikel geänderten Fassung
3 und 4 des Gesetzes 177/1975 (AD 205), wie Artikel 3 des
wurde durch Artikel 29 des Gesetzes 2040/1992 ersetzt
8. Der Par. 3 des Artikels 3 des p.d. 453/1977 "Über
der kontrollierten Jagdgebiete und
Bedingungen für die Jagd in ihnen "
(AD 141).
9. Die Entscheidung Nr. 235228/5821/1977 des Ministers
von Georgien "Über die Charakterisierung und Einrichtung von
Jagdgebiete auf den Atalanta-Inseln
si, Elafonisos, Antipaxos, Sapienza und Schiza "(Β΄ 1041).
10. Die Nr. 154568/2102 / 10-8-2017 Rundschreiben
Anordnung des Ministeriums für Umwelt und Energie
"Festlegung von Mindestgebühren für die Erteilung einer Sondergenehmigung
und minimale Beutewerte der
Jagdgebiete verwaltet von
die Forstdienste "(ΑΔΑ: 7ΓΟΨ4653Π8-63Λ).
11. Das Nr. 165182 / 16-9-2021 Dokument von Dasar-
Universität Kalamata, die das Programm eingereicht hat
der Jagdperiode 2021 - 2022, von E.K.P. Island
Sapienzas, zusammengestellt von der Datenschutzbeauftragten von E.K.P.
Kyriako Pikoula.
12. Die Tatsache, dass diese Entscheidung nicht
Die Ausgaben gehen zu Lasten des Staatshaushalts,
entscheiden wir:
Wir genehmigen das Jagdprogramm der Kontrollierten
Jagdgebiet (EKP) der Insel Sapienza für
Jagdsaison 2021-2022, wie folgt:
Artikel 1
ERWERB DES JAGDRECHTS
Für jemanden, der in der Kontrollierten Jagd jagt
Gebiet der Sapienza-Insel erforderlich:
1. Der Besitz eines allgemeinen Jagdscheins, d.h.: General, Pe-
regional, lokal das gilt auch für die Präfektur
Von Messinia.
2. Erlangung des speziellen Jagdscheins in
Kontrolliertes Jagdgebiet.
Artikel 2
BELEGE FÜR DIE ERTEILUNG EINER SONDERGENEHMIGUNG
Um einen speziellen Jagdschein zu erhalten in
Ε.Κ.Π. muss der betreffende Jäger
wie oder sein gesetzlicher Vertreter, zur Unterwerfung unter
Kalamata Forstdienst:
1. Antrag mit seinen Angaben (Name, Vorname, Vornamen
Vater, Beruf, Wohnanschrift, Zeugnisnummer
Polizeiausweis, Steuer Nicht
troy, Jagdscheinnummer und -typ) und
Datum will er den Rest jagen
Teammitglieder.
2. Fotokopie der Thera-Lizenz (zweite, dritte
und aktuelles Visum). Die ausländischen Jäger
Jagdschein besorgen und übersetzen
ihres Landes.
3. Der erforderliche Geldbetrag.
4. Nachweis - Zahlungseingang des Mietpreises -
für den Transport zur und von der Insel
Sapienza mit dem beauftragten Schiff.
Artikel 3
JAGDZEIT
Die Jagd beginnt am Montag, 1. November 2021 und
endet am Dienstag, den 7. Dezember 2021.
Jagdtage für den Zeitraum vom
1-11-2021 bis 3- 12-2021 sind jeweils festgelegt: Montag, Dienstag
am Mittwoch und Donnerstag.
Jagdtage für den Zeitraum vom 6-12-
2021 bis 7-12-2021 sind für Montag und Dienstag angesetzt.
Die Jagd kann beginnen eine (1) Stunde nach
Sonnenaufgang und endet um 14:00 Uhr.
Artikel 4
SPEZIELLE LIZENZPREISE
1. Der Preis für die Sonderlizenz wird wie folgt festgelegt:
a) Für die messinischen Jäger 35,00 €.
b) Bei den anderen griechischen Jägern, den Bürgern
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre
Ausland (außerhalb der EU) mit Wohnsitz in
Griechenland über 15 Jahre, 50,00 €.
c) Für ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU 100,00 €.
2. Die Preise der Sonderlizenzen werden mit Mehrwertsteuer berechnet.
24%.
3. Die Sondergenehmigung ist nur für einen Jagdtag gültig.
4. Jäger von ausländischen Staatsangehörigen (außerhalb der EU) außerhalb
der Sondergenehmigung müssen mit allgemeinen Informationen versehen werden.
Jagdschein, ausgestellt von der Forstverwaltung
lamata, die die entsprechenden Gebühren als solche zahlen
durch den jährlichen Beschluss festgelegt
Thera des Ministeriums für Umwelt und Energie,
Diese sind wie folgt:
a) bis zu 15 Tagen: 60,00 € und b) bis zu zwei (2) Monaten:
€ 120.00. Darüber hinaus ist die Vorlage eines versicherten
Vertrag über den Jäger in
Sturz bei einem Jagdunfall auf dem Lande.
Artikel 5
JAGDVERBAND
1. Die Durchführung der Jagd während der
aber vom 1.11.2021 bis zum 3.12.2021 wird es nur gegen
Gruppen in Anwesenheit eines beauftragten Gremiums.
2. Jeder Tag der Jagd während der oben genannten Zeit
System kann bis zu zwölf (12)
Jäger, aufgeteilt in drei (3) Gruppen (2 bis 4 Jäger)
pro Gruppe).
3. Am Montag, 6. und Dienstag, 7. Dezember können sie
bis zu acht (8) Einzeljäger zu jagen
Tag, auf dessen Namen die Sonderausgabe nicht neu begeben worden ist
Lizenz während der laufenden Jagdsaison.
4. Die Verlegung von Jägern von Methoni nach N.
Sapienza wird nur im Auftrag von Da-
Bucht Boot. Die Mindestmiete ist der Betrag
von vierhundertsechsundneunzig (496,00 €) Euro
einschließlich Mehrwertsteuer (24%), die geteilt wird
wenn möglich gleich mit jedem Jäger
Strecke mit weniger als acht (8) Jägern. Pe-
für acht (8) Jäger wird die Miete auf den Betrag
von zweiundsechzig (62,00 €) einschließlich
MwSt. (24%) pro Jäger.
Artikel 6
VERFAHREN ZUR ERTEILUNG VON SONDERGENEHMIGUNGEN
1. Die Sonderjagdscheine werden von der
Archiv von Kalamata
(In EKP werden keine speziellen Jagdscheine ausgestellt).
2. Jagdinteressenten müssen Folgendes einreichen
in der Kalamata Forest Service setzen, was vorgesehen ist
für die Erteilung einer Sondergenehmigung Belege
gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 der vorliegenden Verordnung
Thera-Programm. Bewerbungen werden entgegengenommen von
Veröffentlichung dieses Programms in der Zeitschrift
Regierung bis Dienstag, 30. November
von 08:00 bis 13:00 Uhr.
Jede Anwendung wird protokolliert. Die Protokollnummer
bestimmt die Reihenfolge der Prioritäten. Die Anträge
Eingereichte Anträge werden nach Jagdtag sortiert
und Jäger oder gesetzliche Vertreter werden benachrichtigt
ihre Personen per E-Mail (E-Mail) wie zum Beispiel
innerhalb der vorgeschriebenen Frist den erforderlichen Betrag
Geldbetrag für die Erteilung der Sondergenehmigung
und legen Sie eine Fotokopie der Quittung vor -
Mietnachweis für die
ihren Transfer zur und von der Sapienza-Insel mit
vertraglich gebundenes Boot für alle Jagdtage.
Nichtbezahlung des Emissionsbetrags
der Sondergenehmigung und die Nichtvorlage der
- Beleg über die Zahlung der Miete für
ihren Transfer zur und von der Sapienza-Insel,
selbst durch einen Gruppenjäger, schließt sie aus
Eintritt in das E.K.P. das ganze Team. Seine Bezahlung
Geldbetrag für die Erteilung der Sonderlizenz
erfolgt ausschließlich durch Einzahlung/Überweisung an
persönlicher Bericht über den Dienst
Das Bankkonto des Jägers oder des legalen Jägers
seines Vertreters.
Für den Fall, dass sie am selben Tag vorgeschlagen werden
zwei Gruppen von Verfolgungsjagden zu verfolgen, aus denen sich
von zwei Jägern das Team, erhält die Möglichkeit, die
Dienstes zur Zusammenlegung der Teams zu
eine, um ein anderes Team zu verfolgen.
Es werden keine Änderungen an den Jägern vorgenommen, die
bilden die Teams.
3. Antragsteller Jäger persönlich oder rechtlich
vertreten durch ihre Vertreter, müssen
den Sonderjagdschein rechtzeitig zu erhalten.
4. Für den Fall, dass der Jäger nicht erscheint, um
Die Jagd an dem dafür vorgesehenen Tag ist nicht
den Urlaub an diesem Tag für
einen weiteren Tag auf der Jagd und die von ihm gezahlte Gebühr
nicht zurückgenommen werden.
5. Im Falle der Nichtdurchführung der Jagd aufgrund
schlechte Witterung oder andere Gründe, kann die Jagd durchgeführt werden
von denen, die es wünschen und sich für die Jagd zur Verfügung stellen
an dem für sie bestimmten Tag, am Freitag
der laufenden Woche.
Für die Jäger, die nicht jagen wollen
und wurden an dem Tag zur Jagd freigegeben, an dem sie
ermittelt wurde, werden die Geldbeträge zurückgegeben
haben für die Erteilung der Sonderlizenz mit
die Hinterlegung/Überweisung dieser durch die Bank
Abrechnung der Dienstleistung in der Buchhaltung durch sie
die hinterlegt/überwiesen wurden, belastet mit
die Kosten für Bankgeschäfte. Diese Jäger
oder ihre gesetzlichen Vertreter müssen vorlegen
bei der Forstverwaltung von Kalamata bis Donnerstag, 9. Dezember
November, der Lieferschein - Rechnung ausgestellt
für diesen Sonderjagdschein. Für alle Sondergenehmigungen
Thera wurden nicht die jeweiligen
Rechnungen - Geldbeträge werden eingezahlt von
das Forstamt Kalamata beim Grünen Fonds. Der Dienst
trägt keine Verantwortung für seine Rückkehr
die Miete für die Überlassung an
und von der Sapienza-Insel mit der kontrahierten Sca-
φος
Artikel 7
JAGDMITTEL - HUNDE
1. Die Jagd wird nur mit einer Jagdschulter ausgeübt
eine Waffe mit glattem Lauf und ein- oder doppelläufigem Lauf
keine oder Repetierbüchsen mit bis zu drei
(3) Patronen insgesamt, davon eine (1) im Patronenlager
beide (2) im Lager.
2. Für die Jagd wird ausschließlich verwendet werden und
nur einläufige Patronen.
3. Hunde sind bei der Jagd verboten. Es erfordert auch
die Verwendung von Funkgeräten und Ferngläsern,
usw. als Jagdhilfen. Handys
die nicht als Hilfsmittel verwendet werden dürfen
Jagd.
Artikel 8
JAGDVERHALTEN
1. Die Jagd wird nach eigenem Ermessen ausgeübt
befugte Stelle von E.K.P., wenn es eine
mentale Wetterbedingungen und gute Sicht.
2. Der Jagdschein und die Sondergenehmigung sind abzuliefern an
ermächtigten Organe der E.K.P. vor Beginn der
und kehrte am Ende zurück.
3. Die Positionen, die von den Jagdteams bejagt werden
werden vor Beginn der Jagd und vor
an Bord des Schiffes. Für den Fall, dass mehr
Gruppen, die am gleichen Ort jagen wollen
wird es ein Unentschieden geben.
4. Jägerteams werden immer begleitet von
befugte Organe des Kontrollierten Jagdgebiets
Bereich, dessen Angaben
κούουν. Jäger müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen
dringende Maßnahmen zur Verhinderung jeglicher Form von Unfällen und
die sichere Verwendung und Beförderung ihrer Jagd
Waffen. Der Dienst trägt keine Verantwortung für etwaige
Verletzungen oder Unfälle bei der Jagd.
Während der Jagd sind die Jäger verpflichtet
ein Kleidungsstück am Oberkörper zu tragen
phosphoreszierendes Orange (ausgenommen
einspurig), von jedem Standpunkt aus sichtbar für
Unfallverhütung.
5. Es ist verboten, die Jäger von
ihre Mannschaft. Auch die Entfernung ist verboten
aus dem für die Jagd vorgesehenen Gebiet
durch die befugten Organe der kontrollierten Regierung
Gebiet. Unvorsichtige Jäger, gefährliche
für die Sicherheit von Kollegen oder Mitarbeitern
von E.K.P. und generell von Jägern, die sich nicht an die
Vorschläge der Gremien der E.K.P., können entfernt werden
werden von der E.K.P. versteckt und der Jagd beraubt
ohne weiteren Wortlaut oder Entschädigung für die aktuelle
Jagdsaison.
6. Die Körper von E.K.P. können Gruppen zusammenbrechen
Jäger oder einzelne Jäger in Gruppen sehen.
7. Es ist nicht erlaubt, den E.K.P. einem Jäger zu betreten
der keine Waffe trägt, auch wenn er eine Sondergenehmigung besitzt.
8. Die Jagd am Boot und in der
Tabletts.
9. Der Jäger, der verletzt, ist nach dem absoluten Urteil
der befugten Stelle zur Überwachung der
Jagd, Beute und sammelt sie nicht zahlen die
für den Beutewert vorgesehen ist und ihm fehlt
das Recht, in den E.K.P. für den laufenden Zyklus einzutreten
führenden Zeitraum.
10. Die Bejagung von unentwickelten Haaren ist verboten.
von Beutetieren und weiblichen Gämsen. Wie entwickelt
haariges Wild bedeutet: die Wildschafe der
(3) Jahre alt und die Gämse zwei (2) Jahre alt. Im Fall-
Verletzung oder Tod einer noch nicht entwickelten Kopfhaut
Beute oder weibliche Gämse wird der Täter angeklagt
mit einer Geldstrafe von 400,00 € zuzüglich des Wertes der Beute, da
dies ist in Spalte (6) der nachstehenden Tabelle angegeben.
Der Wert der weiblichen Gämse wird auf 500,00 € geschätzt für
allen Jägern.
11. Im Falle von Beute, deren
die Jagd ist im Rahmen dieses Programms verboten
oder absichtlich unentwickelte haarige Beutetiere getötet
oder weibliche Gämse, wird diese Handlung als illegal angesehen
Jagd. In diesem Fall werden die Straftäter strafrechtlich verfolgt
strafrechtlich mit den Bestimmungen über die Jagd und für Verstöße
jagdrechtliche Vorschrift (§ 18 des Artikels
287 vom n.d. 86/1969) und werden der Jagd beraubt
ohne weiteren Wortlaut oder Entschädigung für die aktuelle
Jagdzeit. Die Beute und die Mittel der Jagd
konfisziert. Konfisziertes Wild wird verkauft.
Die Trophäen der beschlagnahmten männlichen Beute
stehen E.K.P. und dem Dienst weiterhin zur Verfügung.
12. Die Jagd wird in jedem Fall eingestellt
hält dieses Mandat für die Durchführung der
des Jagdinstruments.
Artikel 9
ÄNDERUNG - BEENDIGUNG DER JAGD
Mit Entscheidung des Forstdirektors von Messinien,
auf Vorschlag der Forstverwaltung von Kalamata ist es möglich
das Programm zu ändern oder zu beenden
Θήρας.
Artikel 10
JAGDPRÄMIENSCHEINE -
PREIS GEERNTETE TROPHÄE
Die zulässige Anzahl der Beute und die Preise
die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind:
Wildschaf (Ovis aries musimon) Weibliche Tiere: 10
1 pro Jagdsaison € 140,00 € 180,00 € 350,00 €
Wildschaf (Ovis aries musimon) Männchen: 20 1 pro Jagdsaison € 170,00 € 210,00 € 370,00
Steinbock (Capra aegagrus cretica) Männchen: 25
1 pro Jagdsaison € 250,00 € 320,00 € 500,00

Zu den oben genannten Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu. 24%.
Im Falle der Fertigstellung der gesamten
die verbleibende Anzahl von Beutetieren der Jagdsaison
die Jagd auf diese Art von Beutetieren eingestellt wird.
Wenn während der Jagd die o
Zahl gerechtfertigt ist, um sie rechtzeitig zu überschreiten
die für die Information der Jäger erforderliche Zeit
aus den Leichen von E.K.P. .
Artikel 11
ZAHLUNG DES WERTES DER BEUTE
1. Nach Beendigung der Jagd wird das genehmigte Instrument
von E.K.P. wird dem Jäger eine Verkaufsrechnung ausstellen
des Dienstes und der Wert der Beute werden erhoben
durch Einzahlung/Überweisung auf ihr Bankkonto
Dienstleistung. Der Ausschnitt, der dem Jäger übergeben wird
ist ein Rechtstitel für den Besitz der Beute, die
für den Transport usw. von ihnen.
2. Der Preis der erlegten Beute, wenn sie gejagt wird
von einer Gruppe bestehend aus Messinern und anderen
Griechische Jäger, oder Jäger von Staatsangehörigen -
Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird durch den Preis bestimmt
die in Spalte (5) der obigen Tabelle aufgeführt sind.
Wenn die Gruppe ausländische Jäger von anderen Ausländern hat
Nicht-EU-Länder, dann wird der Preis durch die Spalte
(6) der Tabelle.
Artikel 12
ABFAHRT - RÜCKKEHR
Die Abreise der Jäger und der Kommissare
Orgeln von E.K.P. N. Sapienza aus dem Hafen von Me-
Diese findet um 07:45 - 08:00 Uhr statt und kehrt von
Sapienza um 14:30 - 15:00 Uhr.
Wenn aus irgendeinem Grund die Abreise nicht erfolgt
bis 08:30 Uhr stattfindet, wird die Jagd verschoben.
Artikel 13
BESUCHER IM E.K.P.
1. Es ist verboten, den E.K.P. zu betreten und sich dort aufzuhalten.
ohne Genehmigung der Forstbehörde
2. Die E.K.P. Sapienza Insel kann besucht werden
für wissenschaftliche, Lern- und Bildungszwecke
seiner Flora und Fauna sowie der
System können diejenigen, die dies wünschen (Verbände, Gewerkschaften,
usw.) nach Genehmigung durch die Forstverwaltung von Kalamata
außer an Jagdtagen. Der Weg, die Zeit, die
Verhalten und andere Verpflichtungen im Rahmen des E.K.P.
wird in der entsprechenden Genehmigung festgelegt.
3. Die Besucher des E.K.P. sollten auf Folgendes achten
ihre Sicherheit und Unfallverhütung,
die aber in ihrer Obhut und Verantwortung liegen. Der Dienst
trägt keine Verantwortung für etwaige Unfälle, die sich ereignen
während ihres Aufenthalts im E.K.P..
Sie müssen immer noch ihre Beute schützen und
stören Sie nicht ihre Ruhe.
Artikel 14
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
1. Fotografieren, Filmen ist nicht erlaubt
der Beute und der Jagdaktivitäten
während der Jagd im Sinne von
dieses Programm.
Das Fotografieren und Filmen von Beute...
außerhalb des oben genannten Zeitraums ist nur erlaubt
mit Genehmigung des zuständigen Ministeriums.
Bei Foto- oder Filmaufnahmen
von Beute und Jagdaktivitäten oder
Feststellung des Vorhandenseins von audiovisuellem Material
Vorfotografie und Kinematografie
von und Jagdaktivitäten wird der Täter strafrechtlich verfolgt
Straftatbestände für Verstöße gegen diese Verordnung -
Verbotsvorschrift und des Rechts beraubt
Jagd.
2. Die Jäger müssen sammeln und entsorgen
die verwendeten Patronen vor dem E.K.P. verstecken
θηκαν.
3. Während der Gültigkeitsdauer dieser
die zu diesem Zeitpunkt geltenden Schutzmaßnahmen
Covid-19.
4. Für Angelegenheiten, die in dieser Verordnung nicht geregelt sind
Buchstabe, der die Stellung eines Jagdaufsehers hat,
gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Jagd.
5. Sonstige Angaben zu seiner Funktionsweise
E.K.P., die nicht in diesem Programm registriert ist,
wird von der Aufsichtsbehörde der EKP im Rahmen der
von p.d. 453/1977.
6. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die Jagd und
dieser Regelungs- und Verbotsvorschrift
sind kriminell.
7. Besitz eines speziellen Jagdscheins und Betreten
Besucher des E.K.P. sind die uneingeschränkten
Akzeptanz und Anwendung des Gesagten
oben.
Dieser Beschluss wird in der Zeitschrift der Kommission veröffentlicht
Regierung.
Kalamata, September 28, 2021
Durch die Bestellung eines Koordinators der dezentralen Verwaltung
Der Direktor der Wälder von Messinia
GEORGE SOTIROPOULOS

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